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BGH, 03.02.2011 - IX ZB 141/09 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen im Fall des Streits über die Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Arbeitsvergütung nach § 143 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen im Fall des Streits über die Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Arbeitsvergütung nach § 143 Abs. 1 InsO
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsweg zum Arbeitsgericht für Arbeitsvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 15.01.2009 - 91 C 2399/08
- AG Halle/Saale, 27.05.2009 - 91 C 2399/08
- LG Halle, 27.05.2009 - 2 T 97/09
- BGH, 03.02.2011 - IX ZB 141/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 141/09
Der Streit über die Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Arbeitsvergütung nach § 143 Abs. 1 InsO ist nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. September 2010 eine Rechtsstreitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für die der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben ist (GmS-OGB 1/09, ZVI 2010, 463 Rn. 10 ff, z. V. b. in BGHZ).